Kfz-Sachverständigenbüro Heinrich Hehr

Unfallratgeber

Ruhe bewahren. Sicher handeln. Früh Klarheit schaffen.

Direkt am Unfallort

  1. Unfallstelle sichern, Warnblinker einschalten und Warnweste anziehen.
  2. Bei Verletzten sofort 112 rufen und Erste Hilfe leisten.
  3. Positionen, Schäden, Spuren und Kennzeichen fotografieren – ohne sich selbst zu gefährden.
  4. Kontaktdaten, Versicherungsdaten und Zeugen notieren; keine vorschnellen Schuldanerkenntnisse abgeben.
  5. Bei Unklarheiten, Personenschäden oder größeren Schäden die Polizei verständigen.

Danach

Bevor Reparaturen beginnen, sollte der Schaden fachgerecht gesichert und dokumentiert werden. Rufen Sie uns möglichst früh an. Wir klären, ob eine Besichtigung und welche Form der Dokumentation sinnvoll ist.

Wichtig: Diese Hinweise dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei Gefahr gilt immer: 112.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag konzentriert sich auf die kalkulierten Reparaturkosten. Ein Schadengutachten kann darüber hinaus den Fahrzeugzustand, den Reparaturweg, Werte und eine mögliche Wertminderung dokumentieren. Nicht jeder Schaden verlangt diesen Umfang. Bei einem kleinen, überschaubaren Schaden können ein Kostenvoranschlag und Fotos ausreichen.

Die sichtbare Größe einer Beschädigung allein beantwortet die Frage nicht. Bitte beschreiben Sie Anstoß, Fahrzeug und Auffälligkeiten. Eine Einschätzung nur anhand von Fotos kann eine erforderliche Besichtigung nicht ersetzen.

Haftpflicht und Kasko unterscheiden

Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat, geht es regelmäßig um einen Anspruch gegenüber dessen Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei einem Schaden am eigenen Fahrzeug über die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung sind dagegen die vertraglichen Bedingungen zu beachten. Eine Beauftragung sollte dann vorher mit dem eigenen Versicherer geklärt werden.

Eine pauschale Zusage „jedes Gutachten ist kostenlos“ wäre falsch. Erforderlichkeit, Haftung und gegebenenfalls eine Mitschuld beeinflussen die Erstattung. Lassen Sie offene Rechtsfragen vor der Beauftragung individuell klären.

Unterlagen für die erste Anfrage

Eine kurze, sachliche Beschreibung hilft mehr als eine Vermutung zur Schadenhöhe. Wo lag der Anstoß? Welche Bereiche sind sichtbar betroffen? Sind Warnmeldungen, Flüssigkeitsverlust oder Veränderungen beim Fahren aufgefallen? Beschreiben Sie Beobachtungen, ohne das Fahrzeug für einen Test erneut zu bewegen.

  • Fahrzeugart, Zulassungsbescheinigung Teil I und Kilometerstand
  • Datum, kurze Unfallschilderung und vorhandene Fotos
  • Fahrzeugstandort und Hinweis auf eingeschränkte Fahrbereitschaft
  • Schadennummer und Versicherungsangaben, soweit vorhanden
  • Bekannte Vorschäden und bereits veranlasste Reparaturen

Besichtigung abstimmen, bevor Spuren verloren gehen

Bewahren Sie vorhandene Originalfotos und Unterlagen auf. Übersichtsaufnahmen zeigen die Lage eines Schadens am Fahrzeug, Detailbilder ergänzen einzelne Beschädigungen. Notieren Sie, wann Fotos entstanden sind und welche Arbeiten seitdem stattgefunden haben. Begeben Sie sich für Aufnahmen niemals in Gefahr und greifen Sie nicht in beschädigte Bauteile ein.

Informieren Sie uns, wenn bereits eine Werkstatt oder ein Abschleppdienst eingebunden ist. Sicherheitsmaßnahmen haben Vorrang; eine notwendige Bergung darf nicht wegen eines Gutachtens verzögert werden. Soweit möglich, sollten Veränderungen und demontierte Teile nachvollziehbar dokumentiert werden.

Das Büro Heinrich Hehr stimmt Vor-Ort-Termine in Ludwigsau, Bad Hersfeld, Bebra, Rotenburg an der Fulda und der Umgebung persönlich ab. Wir erläutern den technischen Untersuchungsumfang und welche Informationen noch benötigt werden.

Wichtige Begriffe im Schadengutachten

Wiederbeschaffungswert: der Betrag für ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall. Restwert: der Wert des beschädigten Fahrzeugs. Wertminderung: ein möglicher verbleibender Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur; sie fällt nicht automatisch bei jedem Schaden an.

Wirtschaftlicher Totalschaden – was bedeutet das?

Hier geht es um die Wirtschaftlichkeit der Reparatur, nicht zwingend um die technische Reparierbarkeit. Für die Regulierung sind Fahrzeugwerte und Reparaturaufwand entscheidend. Ob eine Reparatur trotzdem in Betracht kommt und welche Bedingungen gelten, muss individuell geklärt werden. Lassen Sie dies vor Reparatur oder Verkauf rechtlich prüfen.

ADAC – Ansprüche nach einem Verkehrsunfall

Weitere Orientierung: ADAC – Was tun nach einem Unfall?

Allgemeine Hinweise für Verkehrsunfälle in Deutschland, keine individuelle Rechtsberatung. Bei Verletzten oder akuter Gefahr: 112. Für Rechts- und Versicherungsfragen kommt es auf den Einzelfall an.

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