Kfz-Sachverständigenbüro Heinrich Hehr

Unfallgutachten & Haftpflichtschäden

Ein Unfallschaden ist mehr als eine sichtbare Delle. Wir halten den Fahrzeugzustand nachvollziehbar fest und schaffen eine technische Grundlage für die weitere Schadenregulierung.

Was wird in einem Unfallgutachten erfasst?

Die Besichtigung verbindet Fotos, Fahrzeugdaten und die technische Beurteilung des Schadenbildes. Je nach Fall gehören dazu der Reparaturweg, voraussichtliche Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und eine mögliche Wertminderung.

Vorschäden und bereits ausgeführte Reparaturen müssen dabei von dem aktuellen Ereignis abgegrenzt werden. Bitte sprechen Sie bekannte Beschädigungen offen an und bringen Sie vorhandene Unterlagen mit. Ein Gutachten dokumentiert technische Feststellungen; es entscheidet nicht verbindlich über die rechtliche Haftung.

Begutachtung am Fahrzeugstandort

Das Büro Heinrich Hehr in Ludwigsau betreut auch Schadenfälle in Bad Hersfeld, Bebra und Rotenburg an der Fulda. Den Besichtigungsort stimmen wir mit Ihnen ab: bei Ihnen, an einem geeigneten Fahrzeugstandort oder in Ihrer Werkstatt.

Bitte nennen Sie uns vorab, ob das Fahrzeug noch sicher fahrbereit ist und ob Bauteile bereits demontiert wurden. Ein möglicherweise verkehrsunsicheres Fahrzeug sollte nicht für die Begutachtung weitergefahren werden. Umfang und Termin werden persönlich vereinbart.

Wer trägt die Gutachterkosten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtunfall sind die Kosten eines erforderlichen Gutachtens grundsätzlich durch die gegnerische Versicherung zu erstatten. Bei kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Bei Mitschuld, unklarer Haftung oder fehlender Erforderlichkeit kann ein eigener Kostenanteil verbleiben.

Bei einem Kaskoschaden gelten die Bedingungen des eigenen Versicherungsvertrags. Klären Sie die Beauftragung vorher mit dem Versicherer. Wir besprechen den technischen Bedarf und den Auftragsumfang; eine verbindliche rechtliche Prüfung übernimmt eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung.

Das hilft bei der Vorbereitung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und aktueller Kilometerstand
  • Unfalldatum, kurze Schilderung und vorhandene Fotos
  • Angaben zur Gegenseite, Versicherung und gegebenenfalls Schadennummer
  • Unterlagen zu Vorschäden, Reparaturen und Sonderausstattung

Nicht alles liegt schon vor? Melden Sie sich trotzdem. Wir klären, welche Angaben für Ihre Anfrage zunächst ausreichen.

Häufige Fragen

Brauche ich bei jedem Kratzer ein Gutachten?

Nein. Bei einem überschaubaren Bagatellschaden können Fotos und ein Kostenvoranschlag genügen. Ob eine vertiefte Begutachtung sinnvoll ist, lässt sich anhand des konkreten Schadens klären.

Kann die Besichtigung in meiner Werkstatt stattfinden?

Ja, nach Vereinbarung. Nennen Sie uns den Fahrzeugstandort und den Ansprechpartner der Werkstatt, damit Zugang und Untersuchungsumfang abgestimmt werden können.

Ist das Gutachten immer kostenlos?

Nein. Eine Erstattung hängt unter anderem von Haftung und Erforderlichkeit ab. Vor der Beauftragung sollten Umfang, Honorar und mögliche Kostenübernahme geklärt sein.

Weiterführende Fachinformation: ADAC: Ansprüche nach einem Verkehrsunfall

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Untersuchungsumfang, Honorar und Termin werden individuell vereinbart. Rechts- und Versicherungsfragen bedürfen einer Prüfung des Einzelfalls.

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